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   BSG, 25.04.1990 - 4 RLw 5/89   

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BSG, 25.04.1990 - 4 RLw 5/89 (https://dejure.org/1990,23710)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1990 - 4 RLw 5/89 (https://dejure.org/1990,23710)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1990 - 4 RLw 5/89 (https://dejure.org/1990,23710)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 05.11.1970 - BT-Drs VI/1384
    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 4 RLw 5/89
    Ziel der damaligen Neuregelung war es, durch sozialrechtliche Maßnahmen die Strukturverbesserung in der Landwirtschaft zu unterstützen (vgl Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, zu BT-Drucks VI/1384, Allgemeines, S 2).

    Um den Doppelbezug von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Altershilfe, zu deren Beiträgen und Leistungen der Bund unmittelbar oder mittelbar jeweils Zuschüsse geleistet hatte, zu vermeiden, bestimmte § 48 Abs. 1 GAL idF des 1. ASEG, daß derjenige Versicherte, der einen Zuschuß gemäß § 47 GAL in Anspruch nimmt, aus der landwirtschaftlichen Alterskasse ausscheidet (vgl Be- richt, aaO, BT-Drucks VI/1384, S 3, zu Nr. 8).

  • BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 772/85

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Beitragserstattung - Anwartschaft -

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 4 RLw 5/89
    Verfassungsrechtliche Bedenken bestünden nicht, weil nur eine Leistungsanwartschaft, nicht hingegen ein eventueller Beitragserstattungsanspruch durch Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) geschützt werde (Hinweis auf BVerfG - 1 BvR 772/85 - vom 24. November 1986).
  • BSG, 29.03.1990 - 4 RLw 4/89

    Erstattungsfähigkeit nach § 27 GAL entrichteter Beiträge

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 4 RLw 5/89
    Der erkennende Senat hält an seiner im Urteil vom 29. März 1990 (4 RLw 4/89, zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegten Rechtsauffassung fest, daß § 48 Abs. 2 Satz 1 GAL vorschreibt, dem nach Abs. 1 aaO aus der landwirtschaftlichen AK ausgeschiedenen (ehemaligen) landwirtschaftlichen Unternehmer (auch) die von ihm nach § 27 GAL entrichteten Beiträge zu erstatten.
  • BSG, 24.11.1978 - 11 RLw 6/77

    Beitragspflicht - Erklärung über Fortsetzung der Beitragsentrichtung - Spätere

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 4 RLw 5/89
    Die aufgrund der Erklärung, die unwiderruflich ist (BSG SozR 5850 § 27 Nr. 2; aaO Nr. 6; vgl aber auch die Übergangsregelung in § 6 d des Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte idF des 3. ASEG - Art. 2 Nr. 2 aaO -, wonach gemäß § 27 GAL Beitragspflichtige aufgrund einer bis 31. Dezember 1986 abzugebenden Erklärung aus der landwirtschaftlichen Alterskasse ausscheiden konnten), bestehende Versicherungspflicht auf Antrag ist weitergehend als die Versicherungspflicht auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 der Reichsversicherungsordnung - RVO; § 2 Abs. 1 Nr. 11 des Angestelltenversicherungsgesetzes - AVG); sie kann begründet werden, obwohl eine selbständige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird.
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RLw 7/89

    Sozialkostenentlastungsbeträge, Aufrechnung gegen Beitragserstattungsanspruch

    Um den Doppelbezug von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung einerseits und der Altershilfe, zu deren Beiträgen und Leistungen der Bund unmittelbar oder mittelbar jeweils Zuschüsse geleistet hatte, andererseits zu vermeiden, bestimmte § 48 Abs. 1 GAL i.d.F. des 1. ASEG, daß derjenige Versicherte, der einen Zuschuß gemäß § 47 GAL in Anspruch nimmt, aus der landwirtschaftlichen Alterskasse ausscheidet (vgl. hierzu unter Bezug auf die Gesetzesmaterialien Urteil des erkennenden Senats vom 29. März 1990 - 4 RLw 4/89 - S. 8, 9; ebenso Urteil vom 25. April 1990 -4 RLw 5/89 - S. 10, 11).
  • BSG, 17.11.1992 - 4 RLw 13/91
    Wie der Senat bereits entschieden hat (BSG SozR 3-5850 § 48 Nr. 2; vgl auch SozR aaO Nr. 1 und Urteil vom 25. April 1990 4 RLw 5/89), bedeutet der Begriff des Ausscheidens iS von § 48 Abs. 1 GAL, daß der Betreffende wegen des Übergangs in ein anderes Sicherungssystem rückwirkend von Anfang an als nicht zur landwirtschaftlichen Altershilfe gehörend anzusehen ist.
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